Berechtigter Antragsteller ist die Person, der Rechte aus dem Versicherungsvertrag zustehen. Dies kann der Versicherungsnehmer selbst oder eine mitversicherte Person sein.
Sofern eine andere Person den Schaden einreicht und die Korrespondenz führt, muss eine entsprechende Vollmacht dafür vorliegen (z.B. bei bei Hilfe für ein Familienmitglied).
Sollte der Antrag z.B. von einer Reiseagentur eingereicht werden, so müssen für die weitere Korrespondenz die Kontaktdaten (Anschrift und E-Mail-Adresse) des berechtigten Antragstellers angegeben werden (nicht die der Reiseagentur).
⚠️ Rückfragen erfolgen stets auf die im Formular angegebenen Kontaktdaten.


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