Wer kann einen Schadenfall auslösen?

Ein Schadensfall im Rahmen der Reisekrankenversicherung kann nur die versicherte, an der Reise selbst teilnehmende Person auslösen, wenn diese während der Reise im Ausland erkrankt oder einen Unfall erleidet.

Die versicherte Person muss namentlich im Versicherungsschein aufscheinen.

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