Ihr Reisegepäck wurde während Ihrer Reise beschädigt oder kam abhanden. Grundsätzlich benötigen wir folgende Unterlagen:
- Versicherungsnachweis
- Buchungsunterlagen (z.B. Flugbuchung)
- Liste und Anschaffungsbelege der betroffenen Gegenstände (Rechnung, Krediktkartenabrechnung, Kontoauszug etc.). Wir benötigen mindestens die Angabe über den Anschaffungszeitpunkt und den Kaufpreis des betroffenen Gegenstandes
Welche Nachweise benötigen Sie noch zusätzlich?
Beschädigung oder Verlust Ihres mitgeführten Reisegepäcks
Bei Beschädigung oder Verlust Ihres mitgeführten Reisegepäcks - das ist das Gepäck, das Sie bei sich führen - durch:
- Straftat eines Dritten (z.B. Diebstahl oder Raub)
- das offizielle Polizeiprotokoll (Aktenzeichen allein ist nicht ausreichend).
- Anzeigebestätigung: Falls Sie den Diebstahl im Hotel oder beim Reiseleiter gemeldet haben, lassen Sie sich dies ebenfalls schriftlich bestätigen.
- Die Anzeige muss eine Liste aller in Verlust geratenen Gegenstände beinhalten.
- Unfall des Transportmittels
- Bestätigung über den Unfall durch Polizei o.Ä.
- Dem Unfallprotokoll müssen Sie eine Liste aller beschädigten Gegenstände beifügen.
- Feuer oder eines Elementarereignisses
- Bestätigung der Polizei, THW oder sonstigen Behörde oder Versicherung über den eingetretenen Schaden
- Bestätigte Liste über die betroffenen Gegenstände
Beschädigung oder Verlust Ihres aufgegebenen Reisegepäcks
Bei Beschädigung oder Verlust Ihres aufgegebenen Reisegepäcks, das sich bei Eintritt des Schadens in folgender Gewahrsam befand:
- Beförderungsunternehmen
- Schadensbericht des Beförderungsunternehmen – bei der Fluggesellschaft den PIR- Bericht (Property Irregularity Report)
- Gepäckabschnitt (Luggage tag) und Boardingpass
- Bestätigte Liste über die betroffenen Gegenstände
- Beherbergungsbetriebe
- Bestätigung der Unterkunft mit Liste über den eingetretenen Schaden
- Gepäckaufbewahrung
- Nachweis der Gepäckaufbewahrungs-Firma
- Bestätigte Liste über die betroffenen Gegenstände
Verspätete Auslieferung des aufgegebenen Reisegepäcks
Falls Ihr Gepäck erst mit Verspätung am Urlaubsort ankommt und Sie notwendige Ersatzkäufe (z. B. Kleidung, Hygieneartikel) tätigen:
- Schadensbericht des Beförderungsunternehmen – bei der Fluggesellschaft den PIR- Bericht (Property Irregularity Report)
- Gepäckabschnitt (Luggage tag) und Boardingpass
- Belege der benötigten Ersatzkäufe
⚠️ Sie sind verpflichtet, sich die Verspätung Ihres Reisegepäcks vom Beförderungsunternehmen bestätigen zu lassen. Sie müssen uns darüber eine Bescheinigung einreichen.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren